Ein gerechtes und realisierbares Kranken-Versicherungssystem

                                                                 Keine Utopie


Ebenso wie die Idee von einem wirklichen und umfassend gerechten Altersrenten-System darf auch ein so ziemlich von allen Menschen als ausreichend und gerecht empfundenes Kranken-Versicherungssystem nicht als utopische Idee abgetan werden. Beispielsweise als nur Forderung von sogenannten Sozialisten, denen man eventuell vorhalten mag, sie wollten alle Probleme und Wünsche der Menschen vordringlich durch die Politik lösen und erfüllen lassen und kaum welche über die Selbstverantwortung des Einzelnen.


Ein als ausreichend empfundenes, gerechtes und dabei realisierbares Kranken-Versicherungssystem sollte vielmehr politisches Ziel für alle zur Empathie fähigen Menschen sein, für Humanisten, speziell für Christen und schließlich für alle nur vernünftig denkenden Menschen, die beachten wollen, daß Ungerechtigkeit auf Dauer, am Ende immer gefährliche Folgen für die gesamte Gesellschaft hat.


                                                  Was ist ein
            gerechtes und realisierbares Kranken-Versicherungssystem ?


1) Ein System, das im Prinzip allen Menschen die absolut gleiche Versorgung bei Krankheiten sichert.
Der Mensch kann durch seinen Einsatz und sein Verhalten Einfluß zwar auf die Tatsache nehmen, jedenfalls kann er sich entsprechend bemühen, ob er ein Luxusauto fährt oder zu Fuß geht, ob er Wein trinkt oder Wasser, ob er auf Daunen oder auf „hartem Stein“ schläft; wann und wie schwer er erkrankt, kann er dagegen im Grunde nicht selbst bestimmen, sehen wir etwa von Bergsteigern und Rauchern hier einmal ab, auf die kommen wir noch speziell zu sprechen.
Deshalb darf er im Grunde - in dem hier aufgezeigten Sinn – im Bemühen gegen sein eventuelles Kranksein nicht primär verantwortlich sein - müssen. Gegen Krankheiten und für eine Wiedergesundung – wie eben auch gegen eine Altersunfähigkeit – muß sich vielmehr im Prinzip die Gesamtgesellschaft als verantwortlich verstehen. Das heißt, die Gesamtgesellschaft muß jedes ihrer Mitglieder gerecht gleich behandeln, versorgen, im Prinzip gleich wie viel das einzelne Mitglied an den Gesamtkrankheitskosten mittragen kann. Wobei ein leistungsfähiger Mitzahler und ein „immerzu“ Gesunder zwar mehr zahlt als ein nur beschränkt zahlungsfähi-ger „Pechvogel“, aber, so einfach muß man das sehen dürfen, dafür ist er „glücklicher und gesünder“. Im Prinzip muß jedes Mitglied einer Gesellschaft den gleichen Beitrag zahlen, dessen Zah-lungsfähigkeit auf wirklichen beruflichen Leistungen beruht.


2) Die Gesellschaft also, d.h. eine dem staatlichen Sozialministerium nachgeordnete Gesundheitskasse, übernimmt alle Kosten, die entsprechenden Leistungsanbietern für detailliert beschriebene Leistungen zur Wiederherstellung von Gesundheit aller erkrank-ter und unter den deutschen Versicherungsschutz fallenden Patienten oder für Erkran-kungen vermeidende Vorsorgemaßnahmen entstehen.


Leistungsanbieter offerieren der Gesundheitskasse ihre Angebote – Therapiebenennungen, ambulantärztliche oder klinische, Wirkungsbeschreibungen der von der Pharmaindustrie zur Verfügung gestellten Medikamente - und bekommen sodann ggf., wie bisher nach Überprüfung, eine Einsatz-, Liefer- und Abrechnungserlaubnis gemäß einer zwischen der Nachfrage (Gesundheits-kasse) und dem Angebot (Verbände der Anbieter) ausgehandelten und für alle Anbieter gültigen Preisliste.
Das Vertragssystem ist ständig offen für Änderungen, Ergänzungen und Annullierungen, wenn bessere oder preisgünstigere Diagnostik-, Therapie- oder Medikamentenangebote zur Verfügung gestellt werden oder Einschränkungen und höhere Preise sich als unumgehbar erweisen.
Daß alle Leistungen und Anwendungen einer ständigen Kontrolle und Bewertung durch die Gesundheitskasse unterliegen, muß sich von selbst verstehen. Siehe dazu weiter unten !


3) Die Gesundheitskasse refinanziert ihre Leistung durch Versicherungsbeiträge, die zu zahlen absolut alle steuerpflichtigen Bürger verpflichtet sind. An dieser Stelle sei noch einmal festgeschrieben: Bürger, die alle absolut gleiche Leistungen geliefert bekommen.
Die Beiträge werden von allen einkommensteuerpflichtigen Personen in der Form von Steuerzuschlägen und zusammen mit den Einkommenssteuern erhoben und zwar in ihrer Höhe dem gestaffelten Einkommensteuertarif entsprechend. Wobei in Betracht gezogen ist, daß sich die Steuertarife d.h. die entsprechenden Staffelungen immer ändern können und geändert werden sollten – Die Versicherungsbeiträge fließen nicht etwa in den steuerfinanzierten Staatshaushalt und werden von diesem auch niemals subventioniert. Sind die Gesamteinnahmen der Gesundheitskasse zu niedrig oder ergeben sich Überschüsse, werden die Einzelbeiträge durch Zu- oder Abschläge in Prozentsätzen der Grundversicherungsbeiträge korrigiert.


4) Das von der Gesundheitskasse über Ärzte, Kliniken und Industrie gelieferte Leistungsangebot richtet sich im Prinzip nach dem neuesten Stand der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. Eine Begrenzung der Ausgaben nach oben muß vom Gesetzgeber des Bundes mit Zweidrittelmehrheit angeordnet werden.


5) Die bisherigen sog. gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind ab einem Tag X nicht mehr erforderlich. Dadurch werden enorme Kosten eingespart. Das überkommene Vermögen dieser Kassen wird anschließend diesen, d.h. deren Trägern überlassen, um die personal-soziale Abwicklung und die Vertrauensinteressen der Trägerunternehmen bzw. deren Eigentümer zu sichern.


6) Freiwillig abgeschlossene Kranken-Zusatzverträge mit staatsunabhängigen Anbietern sind zwar erlaubt, bringen aber nichts, da die Gesundheitskasse jedem Bürger bereits das Optimum liefert. –
Behandlungen von gefährdeten Patienten durch freiwillig ausgeübte Berufe und praktizierte Lebensweisen (Extrem-Sportler, Rauschmittelkonsumenten), die eindeutig ein höheres Gesundheitsrisiko haben, müssen von den Ärzten, Kliniken an die Gesundheitskasse gemeldet werden, auf daß diese den entsprechenden Patienten angemessene Kostenbeteiligungen in Rechnung stellen wird.


7) Einem Ausufern der Krankenkosten durch ungerechtfertigte ärztliche Maßnahmen, wie sie vor-her schon angesprochen wurden, wird dadurch begegnet, daß alle Maßnahmen, Anwendungen und Verschreibungen einer strengen Kontrolle durch unabhängige Kontrollinstitutionen (ähnlich dem heutigen Medizinischen Dienst und den Vertrauensärzten) gestellt werden, die eine Streichung von zu Behandlungen Autorisierten und von Zulieferern aus der Lieferer- und Abrechnungslizenz-Liste zu Folge haben können.