Deutsche Bank gefährdet Steuerzahler ?
Die Süddeutsche Zeitung, München, interpretiert in Ihrer Ausgabe vom 11.08.16, S.19, „…daß ein Zusammenbruch der größten Bank Deutschlands, der Deutschen Bank also, das gesamte globale Finanzsystem gefährden würde“. Markus Zydra, ein maßgeblicher Wirtschaftsredakteur der Zeitung, geht dabei davon aus, daß die Bank im Falle einer verschärften allgemeinen wirtschaftlichen Krisenlage in Liquiditätsschwierigkeiten in Höhe von 19 Milliarden Euro zu kommen drohe, falls bei ihr ausstehende Kredite in dieser Höhe verloren gingen und Kapitalinvestoren ihr Überbrückungskredite verweigerten. – „Weil“, so Zydra, „die Deutsche Bank so gefährlich (sic.) ist, kann die Bundesregierung das Institut kaum pleite gehen lassen“. Und folglich, meint der SZ-Mann, „müßte wohl der deutsche Steuerzahler einspringen“.
SZ interpretiert hier absolut falsch
Zwar muß schon davon ausgegangen werden, daß ausgerechnet Konkurrenten der Deutschen Bank im Falle von deren Illiquidität kaum in relevantem Maß unter die Arme greifen werden und die Deutsche Bank folglich dann pleite gehen würde.
Aber der deutsche Steuerzahler müßte für die Pleite eben nicht aufkommen, mit keinem Euro. – Im Gegenteil: Die „Kapitallücke“, wie Zydra die Schulden der Bank schönfärberisch nennt, mit dem Geld der Bürger, damit also aus dem Topf der umlaufenden Kaufkraft zu „schließen“, würde das Problem der Deutschen Bank erst zu einer tatsächlichen Katastrophe für die gesamte Volkswirtschaft, für deren Konjunktur machen.
Der vernünftige, machbare und gerechte Ablauf der Schadensbehandlung
1) Die Bundesrepublik gründet ggf. eine „Bank für Vernunft und Gerechtigkeit“.
2) Diese „BVG“ tritt für alle Schulden ein, die die Deutsche Bank wegen ihrer „Rückzahlungsschwierigkeiten“ nicht begleichen kann. Zu einer entsprechenden Maßnahme ist der Staat Deutschland moralisch verpflichtet, weil er die verlustbringenden Geschäfte der dann maroden Bank nicht verhindert hat, was ihm möglich gewesen wäre. Je nach zukünftiger Entwicklung der Außenstände der Deutschen Bank übernimmt die „BVG“ am Ende die gesamte Schuldenbank.
3) Selbstverständlich werden der „BVG“ auch Forderungen der Schuldenbank in der von ihr abgedeckten Schuldenhöhe übertragen; und bemüht sich die „BVG“ anschließend mit allen rechtlichen Mitteln, die Außenstände möglichst weitgehend einzutreiben.
4) Die Geschäfte der „BVG“ werden mit von der Deutschen Bundesbank (DB) beziehungsweise der Europäischen Zentralbank (EZB) zusätzlich zur bereits umlaufenden Geldmenge emittiertem Neugeld finanziert – als Dauergeldschöpfung und selbstverständlich zinsfrei.
5) Die Aktionen 1-4 belasten weder Steuerzahler, wo auch immer, Staatshaushalte, den Geldwert des Euro oder anderer Währungen, noch die Konjunkturentwicklung in Deutschland oder „global“.
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