„Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf eine Wohnung !“
Dieser Losung wird verbreitet zugestimmt, von entsprechend Betroffenen und Engagierten sowieso, aber auch eigentlich von Nicht-Engagierten, jedenfalls grundsätzlich. - Breit gestritten aber wird dagegen über die Frage: „Wie teuer darf eine solche Grundrecht-Wohnung sein ?“ - so klagen die Wohnungssuchenden -, beziehungsweise: „Wie viel muß oder sollte eine Wohnung einbringen ?“ – so rechnen die Wohnungsanbieter. – Gedanken zum Thema, die den Streit auflösen könnten – konstruktiv:
Warum und zu welchen Bedingungen legen Menschen ihr flüssiges Geld an?
Ein einzelner Mensch, der, oder ein Unternehmen, das Geld übrig hat, das man nicht zum Lebensunterhalt oder als Betriebskapital benötigt, spart es bei Geldinstituten oder investiert es in Aktien etc. – für eventuell später. Entsprechend flüssige Geldeigentümer, die durch Investitionen speziell in den Wohnungsbau für sich einen höheren oder gleichen Nutzen sehen als bei Sparverträgen oder Aktienengagements, bauen und bieten an, auch Wohnungen. Weniger Rendite (netto) aus der Erstellung von Wohnungen als aus einem Sparvertrag oder einem Aktienengagement, werden sie dann in der Regel allesamt nicht akzeptieren. Sie bemühen sich ja auch immer um die günstigste Anlage bei ihrer Bank oder einer Aktiengesellschaft und würden auch bei ihrem eventuellen Arbeitgeber immer auf das höchstmögliche Gehalt oder den höchstmöglichen Lohn bestehen. – Der Preis von Wohnungen unterliegt also faktisch dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Und ein Wohnungssuchender wird diesen Preis im Prinzip immer zahlen müssen. Denn der Marktpreis auch für eine Wohnung, den ein Wohnungsanbieter von irgendeiner Seite erzielen kann, entspricht immer dem wirklichen augenblicklichen Wert des Objekts.
Achtung ! Respektable und wohlmeinende Menschen, die wegen ihrer dann sehr humanen und sozialen Einstellung gerühmt gehören und die den Wert einer Wohnung – wie auch anderer Güter - anders definiert haben möchten, als hier behauptet wird, etwa – nachvollziehbarerweise - mit der Arbeitsleistung vergleichend, die ein anderer für ein Objekt geleistet hat, oder er selbst für die zu zahlende Preissumme leisten mußte, empfinden an der Wirklichkeit determinierter menschlicher Verhaltensmuster vorbei, erwünschen sich dann nur einen Wunsch-Wert, einen, der in der Praxis im Prinzip niemals zufriedenstellend durchsetzbar sein kann.
Aber kann der Wohnungssuchende die Wohnung,
auf die er zweifellos ein Grundrecht hat, auch bezahlen ?
Er kann es allzu oft nicht. Weil sein Arbeitseinkommen - ohne Eigenversäumnis – für ihn zu niedrig ist, um den wertentsprechenden Preis einer angemessenen Wohnung bezahlen zu können. – Aber unser Staat, die Politik kann dafür sorgen, daß die Arbeitseinkommen ausreichend hoch sind. Und er muß unbedingt dafür sorgen, weil Entsprechendes unbedingt möglich ist. Was nicht sachlich bestritten werden kann. Der Wohnungssuchende mit zu geringem Einkommen muß allerdings darauf achten, darauf drängen, daß die Politik eine entsprechende Politik konsequent macht.
Wie schafft man höhere Arbeitseinkommen ?
In dem man eine Vollbeschäftigungswirtschaft betreibt. Was Auftrag der Politik ist und was erfolgreich zu tun der Politik auch möglich ist.
1) Dann wird das Gesamtsteueraufkommen ganz außerordentlich steigen und können die Einzelsteuerpflichten der Bürger ganz außerordentlich sinken, d.h. können auch die Netto-Arbeitseinkommen der Wohnungssuchenden ganz außerordentlich steigen.
2) Das Gleiche gilt für den Bereich der Sozialkosten.
3) Auch ist gewiß, daß in einer Zeit der Vollbeschäftigung schon die Brutto-Arbeitseinkommen sukzessive, aber relevant steigen werden.
4) Und alle Zuwanderer können sich bei Vollbeschäftigung selbst versorgen und fallen nicht dem Arbeitseinkommen der Altbürger zur Last.
Die hier aufgezeigten Möglichkeiten sind voll realisierbare Möglichkeiten. Sie sind an anderer Stelle immer wieder dargestellt und noch nie sachkundig – etwa wegen „Nebenfolgen“ - zurückgewiesen worden.
5) Der Staat kann seine Ausgaben ganz außerordentlich kürzen, ohne elementare Bürgerinteressen zu benachteiligen. So kann er Steuern senken und Netto-Arbeitseinkommen steigen lassen.
6) Die Politik kann – und muß deshalb - das Wohnungsproblem dadurch wesentlich abbauen, daß sie eine entscheidend andere Bodenrechts- und Baurechtspolitik einführt. Eine Bodenrechts- und Baurechtspolitik, die deutlich positiv greift zu Gunsten von mehr und „bezahlbaren“ Wohnungen, aber elementare Interessen heutiger Bodeneigentümer und Naturschutznotwendigkeiten in keiner Weise beeinträchtigen muß.
Kann man niedrige Mieten erzwingen oder ersponsern ?
Jede andere – ggf. durchaus ehrliche und gutgemeinte – Wohnungspolitik ist tatsächlich überwiegend Placebo-Politik.
1) Versucht die Politik, die Wohnungskosten nach unten, unter die entsprechenden Marktpreise, runter zu reglementieren, schränken Wohnungsanbieter ihr Angebot automatisch prinzipiell ein und erhöhen so zwangsläufig auch die effektiven Wohnungskosten auf dem Markt.
2) Sponsert die Politik andererseits Wohnungskosten, indem sie der Gesamtheit der Steuerzahler einen Teil der Wohnungskosten speziell der Wohnungssuchenden aufbürdet, werden sich die Steuerzahler so effektiv gegen ihre Inanspruchnahme wehren, daß das Ziel der entsprechenden Politik unabdingbar verfehlt werden wird („politisch nicht machbar“).