Vortrag: Erdweg, 2. Dezember 2016
I. Ernste Sorgen sind nicht nötig
Ziel unserer Darlegungen hier soll sein, bei Ihnen, wie in unserem ganzen Volk, vorhandene Sorgen vor Verlust oder Wertminderung unserer Geldanlagen aufzulösen. Durch folgende Feststellungen:
1) Einmal sind die heutigen Politiker und Banker kompetenter, die entsprechenden Gefahren auszuschließen, als die früheren, und sie sind auch nicht rücksichtslos sondern im Prinzip gutwillig, auch wenn wir nicht immer mit ihrem Tun übereinstimmen.
2) Zum Zweiten hat es die bei uns heute latent große Angst bewirkende deutsche Inflationskatastrophe von 1923 nie vorher und nie nachher irgendwo noch einmal gegeben, war diese völlig unnötig, keinesfalls dem verlorenen 1. Weltkrieg geschuldet, war sie ein außergewöhnlicher absoluter „Ausraster“, nicht auf unsere heutige Zeit zu übertragen – als „zum Beispiel“. Eine Wiederholung ist - auch so gesehen - äußerst unwahrscheinlich. – Auch das Beispiel „Währungsreform 1948“ sollte uns nicht beunruhigen, „1948“ war nichts wirklich Dramatisches.
3) Und Drittens ist für Deutschland selbst eine Naturkatastrohe, ein Eingriff „Höherer Gewalt“ – so etwas könnte tatsächlich unsere Ersparnisse vernichten – nicht - realistisch - zu erwarten.
Also dann: Es geht uns hier um befürchteten Verlust oder Minderung, bei Banken, Sparkassen und Versicherungen, bei Giroeinlagen und Spargeldern. Aktien gehören hier nicht eigentlich hin, sie müßten separat behandelt werden. – Nun aber – konkret - zu den infrage kommenden Stress-Auslösern im Einzelnen:
II. Giroeinlagen und Sparguthaben
1) Es kann zwar – theoretisch – dazu kommen, daß die Geschäftsbanken ihnen nur zum Verwahr und zur Weiterleitung anvertraute Gelder (Giro-Einlagen) nicht zum vereinbarten Termin oder überhaupt nicht bar an die Einleger zurückzahlen können, weil sie diese Gelder, obwohl sie ihnen nicht gehören, zum eigenen Nutzen weiterverliehen haben und nun die Gelder nicht früh genug oder - weil an risikogefährliche Leihnehmer ausgeliehen – überhaupt nicht zurückfließen. Diese Gefahr wird akut, wenn das Gerücht aufkommt, die Banken können „morgen“ nicht bar auszahlen, so daß dann zu viele „noch heute“ Geld abheben wollen, und speziell deshalb dann das Bargeld knapp wird.
2) Und es kann zwar – theoretisch – dazu kommen, daß die Geschäftsbanken ihnen als Spargeld – dann mit ausdrücklicher Weiterverleiherlaubnis - übergebenes Geld nicht zum vereinbarte Termin oder überhaupt nicht zurückzahlen können, weil sie es ihren Kreditnehmern ohne hinreichende Sicherheit – vielleicht weil sie dafür für sich und ihre Sparer höhere Zinsen kassieren wollten – zur Verfügung gestellt haben.
3) In beiden Fällen dürfen jedoch Girokunden und Sparer damit rechnen, daß der Staat oder die Zentrale Notenbank „einspringt“ und schadlos hält. Ansonsten wäre eine Rebellion im Volk, das Ende von demokratischer Ordnung also, unausweichlich. Schließlich ist der Staat dafür zuständig zu sichern, daß Geschäftsbanken einmal keine ihnen treuhänderisch anvertrauen Verwahrgelder „aus der Hand“ geben und zweitens eingeräumte Kredite immer absolut sicher gesichert sind. – Der Staat würde in solchen Fällen dann die Pleite-Banken übernehmen müssen, und wenn das Geld nicht reicht für alle deren Gläubiger, würden zwar letztlich die Steuerzahler zu zahlen haben; dann aber immerhin gerechterweise alle Steuerzahler und nicht nur die Einleger und Sparer. – Der Staat muß zudem dann – spätestens jetzt - dafür sorgen, daß „so etwas nicht wieder vorkommt“ - was machbar ist. – In diesem Bereich also: Entwarnung !
III. Guthaben bei Bausparkassen und Versicherungen
Bei Bausparkassen und Versicherungen ist ebenfalls - wie unter II. – grundsätzlich Entspannung angesagt.
1) Bausparkassen können im Prinzip leicht ihre Baukreditversprechen gegenüber den Sparern erfüllen, da sie diese leicht und hinreichend günstig auf dem Kapitalmarkt refinanzieren können. Lediglich eine „Schädigung“ der Interessen ihrer Kunden könnte sich als unabwendbar erweisen: Bausparer bekommen lt. ihren Verträgen für ihr Angespartes von den Kassen höhere Zinsen, als die Kasse zwecks ihrer Refinanzierung durch das Anlegen der Spargelder für sich hereinholen kann – derzeit. Die Politik könnte deshalb beschließen, daß diese „Not“ der Kassen durch eine rechtsgültige nachträgliche Veränderung der ursprünglichen Verträge gemildert wird. Dann verlören die Sparer zwar immerhin nicht ihr Geld, aber ihre Zinseinnahmen würden reduziert. – So etwas kann man ertragen.
2) Die Versicherten wird die Politik – wegen der oben schon angeführten sonst drohenden „Unruhe im Volk“ – nicht „im Regen“ stehen lassen sondern auch hier mit Steuermitteln „einspringen“, wenn sich herausstellen würde, daß Versicherungen mit ihren Geschäften auf dem Kapitalmarkt so viel Geld verloren haben, daß sie ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherungskunden nicht voll erfüllen könnten. Dann würden alle Steuerzahler und nicht nur wenige Versicherte bluten müssen. Direkte Einbußen hinnehmen müssen die Versicherten insofern, als daß sie nicht mehr von den erwarteten „hohen Gewinne“ der Unternehmen profitieren werden, die diese zwar in Aussicht gestellt haben mögen aber nicht garantiert hatten. – Kann man auch ertragen.
IV. Eine vom Staat beabsichtigte
Vernichtung von Geldguthaben per beabsichtigter Inflation
Die unterschwellige Hauptsorge der Bürger –
und wie diese beseitigt werden muß - und kann
Der Staat Deutschland hat derzeit – alle Ebenen zusammengezählt – rund zwei Billionen Euro Schulden - d.h. nicht, „er ist schuld“ sondern „er arbeitet mit entsprechend viel Krediten“. Und auch außerhalb des Staates arbeitet man noch mit Geld, das einer einem anderen geliehen, vorgestreckt, anvertraut hat – alles auch in beträchtlicher Höhe. Deshalb leben in Deutschland zu viele Menschen in der zugegebenen oder nur latenten, verdrängten Angst, die „oben Maßgeblichen“ könnten irgendwann etwa beschließen, an den Staat ausgeliehenes Guthaben in Höhe von vielleicht je 1 Billion Euro per Gesetz auf je 1 Euro abzuwerten.
Danach würde der Billionen-Schuldner seine Verbindlichkeiten durch Zahlung von 1 Euro tilgen können, und der ausbezahlte Gläubiger würde sich für einen Euro ein Eis kaufen. – Die hier geschilderte Szene ist kein Witz und auch kein Alptraum. Sie wurde schon einmal – 1921/23 - ähnlich praktisch gelebt – in Deutschland. Und wie schon gesagt: Nie vorher und nie nachher sonst wo auf der Welt. Die damaligen Verantwortlichen urteilten damals einfach, die aufgehäuften Schulden könnten niemals zurückgezahlt werden, also müsse man einen Schnitt machen, einen harten. Obwohl der „harte Schnitt“ - vernünftigerweise - überhaupt nicht erforderlich war und schon gar nicht so ungerecht hart.
Man hätte die Gläubiger durchaus und mit Erfolg um Rückzahlungsausschub ersuchen können, eine Rückzahlung wäre in ein paar Jahren erreichbar gewesen; und man hätte per einem Lastenausgleich auch die Sachwertbesitzer „einschalten“ können, die Kriegsschulden – um solche handelte es sich damals – mitzutragen. – Zudem, dieser Wahnsinn: Wo waren schon Kredite in Billionenhöhe verbucht ? Bei einem Kurs 1:1 Billion mußte da ein Millionenschuldner – theoretisch gerechnet – nur den millionsten Teil einer Währungseinheit 1 zurückzahlen !
Die Beseitigung des Angstauslösers
Wenn man Angst hat vor einer staatlich inszenierten Inflation, wenn man fürchtet, Schuldner, ob Staat oder Nicht-Staat, könnten einmal daran interessiert sein, sich per „Inflation“ ihrer Schulden zu „entledigen“, sollte man überprüfen, ob es hilfreich, nützlich, nötig, irgendwie hinreichend sinnvoll ist, folgerichtig logisch sein könnte, sich überhaupt der Schulden „zu entledigen“ – oder ob es nicht etwa eher schädlich ist.
Denn dann kann man entdecken: Die angesprochenen Schulden sind gar keine bedrohenden Schulden, die man tilgen sollte - weder cash noch per Inflationspolitik.
a) Direkte oder indirekte Staatsschulden bei einer Zentralen Notenbank sind immer im Prinzip längst zur, für das Ganze lebensnotwenigen Kaufkraft im Gesamtgüterkreislauf geworden. Dieses Geld darf unter keinen Umständen jemals wieder zurück. Das ist zwingend so, was ausführlich erklärt werden kann. Dieses Geld fehlt dann in katastrophalem Maße dem Gesamtwirtschaftskreislauf. Diesen also nur noch sogenannten Schulden steht auch kein wirklicher Gläubiger gegenüber; flösse das entsprechende Geld einmal zurück, würde es nicht „weiter zurückgegeben“ sondern absolut nur vernichtet.
b) Geld, das Unternehmen oder Private dem Staat geliehen haben, wird zwar als Schuldengeld bezeichnet, wird aber von Unternehmen und Privaten, als Ganzes gesehen, niemals zurückverlangt. Ein Einzelner mag schon irgendwann sein Geld zurück haben mögen, ein anderer wird aber immer anschließend entsprechend viel „frisches“ Geld beim sicheren Staat sparen wollen. Würde der Staat alle seine diesbezüglichen „Schulden“ zurückgeben, müßten diese Schulden „zu Hause“ aufbewahrt werden, was eine wirtschaftliche, soziale, gesellschaftliche Katastrophe verursachen würde. Es kann hier nicht alles ausführlich dargelegt werden, aber es ist ein Naturgesetz – auf den Punkt gebracht: „Ohne Schuldner müßten Gläubiger verhungern“.
Noch einmal gesagt: Es besteht hier kein vernünftiger, schon gar nicht zwingender Grund, Schulden zurückzuzahlen oder sie „per Inflation zu tilgen“. Also ist die Ingangsetzung einer gewollten Inflation dieser Art - durch vernünftige und kompetente Verantwortliche - nicht zu befürchten.
c) Auch Draghis „Geldschwemme“, die ja gegebenenfalls leider als Schuldengeld („Staatsschuldverschreibung“) firmiert, darf vernünftigerweise nie als wirkliches Damokles-Schwert „Inflation“ verstanden und verwendet werden. Denn dieses Geld verbleibt vielmehr praktisch für immer im Umlauf, im Markt. Dieses Geld benötigt der Geld-Güter-Geld-Kreislauf in aller Zukunft durchgängig. Also auch hier keine „Inflationsgefahr zwecks Schuldentilgung“, keine begründete Angst vor zwangsläufigem Verlust von Gespartem !
d) Zwecks Vermeidung von Schulden-Inflations-Ängsten sollten Geldemissionen künftig grundsätzlich nicht als Kredite, nicht als Schulden „ausgeliehen“ sondern - im Rahmen des Notwendigen oder Wünschenswerten - als „Blut der Wirtschaft“ „fürs ganze Leben“ verabreicht werden. Das geht leicht, effizient, gerecht und ohne „schädliche Nebenwirkungen“.
V. Bürger müssen mitdenken und aufpassen
Als Nachwort: Von einem vertrauenswürdigen und sympathischen Mitmenschen, den man zu „seinem Politiker“ ausgewählt hat, sollte man fairerweise nicht verlangen, daß er – nun – allein - alles zum Besten gestalten muß. Er ist doch „nur“ einer von uns. Der Wähler sollte sich besser auch selbst interessieren und kompetent mittun. – Demokratie heißt ja „Volksherrschaft“ – und nicht nur Politiker sind „das Volk“.