Das deutsche Bodenrecht: „Machet euch die Erde untertan !“
(1. Mose 1)
„... füllet die Erde und machet sie euch untertan ...“, sprach Gott. Und mit „euch“, so sollten wir wohl verstehen, waren alle Menschen auf Erden gemeint. Alle, nicht nur speziell auserwählte Erdenbesitzer sondern die Gemeinschaft aller Menschen, ihre Gesellschaft im gesamten. So wie auch die Atemluft von der Schöpfung allen Menschen gleichermaßen zugedacht sein dürfte.
Und nun verteilen aber überall und immerfort Bürgermeister, deren positives Wirken in ihren Ämtern man durchweg im Prinzip mit großem Respekt und Freude verfolgen mag, Hektar um Hektar von Gott eigentlich allen Menschen geschenkter Erde – gesetzeskonform und mit gewiß guter Absicht - unter relativ sehr wenigen auserwählten Privilegierten, auf daß diese ihren danach exklusiven Besitz an „eurer“ Erde nur sich selbst untertan machen, ihn als speziell ihnen zugedachtes Eigentum verstehen, nutzen und gegebenenfalls mit Gewinn ausnutzen, während die Mehrheit der Menschen auf dem Besitz der Minderheit – immer abhängig – immer nur geduldet bleiben muß. - Denn die Erde reicht – unter allen Menschen aufgeteilt – nicht für alle.
Könnte man da die Vorsehung laut 1. Mose 1 nicht besser so befolgen, daß man die Erde, wie zu Anfang vorgesehen, im Prinzip Gemeinschaftseigentum bleiben läßt und – werden wir hier konkret – Baugrund an interessierte Nutzer nur noch verpachtet, so daß Recht und Rechte bei „uns“ allen bleiben, es dann hier keine Vorrechte gibt ?
Daß bereits in der Vergangenheit entstandene Einzelrechte an Grund und Boden nicht angetastet werden dürfen, braucht hier nicht besonders klargestellt zu werden. Sollten derartige Einzelrechte aber irgendwann zum Verkauf angeboten werden, hätte die Gemeinschaft konsequenterweise ein Vorkaufsrecht wahrzunehmen.