Wesentlich niedrigere Steuern sind möglich !
Wozu Steuern ?
Der Staat kassiert Steuern, um Leistungen finanzieren zu können, die er seinen Bürgern anbieten soll. Wird viel Leistung gefordert, benötigt er viel Steuern; genügen weniger, braucht er nur weniger Steuern. Doch der Staat kann auch mehr Leistungen zur Verfügung stellen,ohne die Steuersätze zu erhöhen, und mit viel geringeren Steuereinnahmen auskommen, ohne sein Leistungsangebot zu verringern.
Mehr Steuerzahler – mehr Steuern
Höhere Steuereinnahmen bei gleichbleibenden Steuersätzen werden erzielt, wenn alle erwerbsfähigen Menschen Steuern zahlen können, weil sie einen Arbeitsplatz haben. Dafür kann der Staat sorgen, indem er so viel Geld in Umlauf bringt, daß die Summe aller Güter, die alle Erwerbsfähigen produzieren können, fortlaufend auf dem Markt absetzbar ist. Dabei kann es zu keiner Inflation kommen, weil die ausgleichende Gütermenge immer produziert werden wird.
Weniger „Steuerbefreiungen“ !
Große Mehreinnahmen erzielt der Staat auch, wenn er Geschäftsaufwendungen für Werbung nicht mehr als steuerabzugsfähige Aufwendungen gelten läßt, da sie volkswirtschaftlich nutzlos sind.
Wenn der Staat weniger – unnötig – ausgibt,
benötigt er weniger Steuereinahmen
Der Staat kann seine Steuerforderungen gewaltig senken, wenn er auf folgenden Gebieten Geld einspart, was dann das für die Bürger wichtige staatliche Leistungsangebot nicht schmälert.
a) Er löst Bundeswehr und Bundesgeheimdienst komplett auf. Das darf er, ohne die Interessen seiner Bürger zu gefährden. Denn es gibt heute und in überschaubarer Zukunft keinen Staat auf der Erde, der danach trachtet, Deutschland oder ein mit Deutschland befreundetes Land von sich aus militärisch zu gefährden. Und die Güter, die Deutschland braucht aber nicht bei sich gewinnen kann, werden von allen Seiten freiwillig angeboten. Wenn Deutschland allerdings in einem anderen Land militärisch intervenieren wollte, um dort die Lebensverhältnisse – Tradition, Kultur, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie – zu verändern, wäre das eine Anmaßung sowie ein aussichtsloses Unterfangen, weil dann die Bundeswehr immerzu weltweit im Einsatz sein müßte.
b) Der Haushalt des Arbeits- und Sozialministeriums, der heute der mit Abstand der größte des Bundeshaushalts ist, kann mehr und mehr eingespart werden, sobald die Arbeitslosigkeit beseitigt und Vollbeschäftigung geschaffen wird. Dann kann der Staat gewaltige Milliardensummen, die jetzt noch für Arbeitslosenunterstützung etc. und zum Ausgleich von Defiziten der Rentenkassen ausgegeben werden müssen, für Steuersenkungen verwenden.
c) Eine die Interessen der Bürger nicht beeinträchtigende enorm große Einsparung ist durch eine rigorose Verschlankung aller politischen Strukturen erreichbar. Beispielhafte Stichworte:
ca) Verteidigungsministerium wird auf ein Nothilfeministerium ohne Waffen reduziert, das nur noch – im eigenen Land und notfalls weltweit - technisch und humanitär eingreift, wenn etwa eine Naturkatastrophe dies erforderlich gemacht hat.
cb) Entwicklungsministerium wird aufgelöst. Nothilfe leistet ggf. das Nothilfeministerium; ansonsten wird nur noch durch die Fachministerien beraten.
cc) Außenministerium wird aufgelöst. Alle Außenbeziehungen werden durch die Fachministerien gepflegt. Die deutschen Interessen im Ausland – ausgenommen bei der UNO - werden nicht mehr durch aufwendige aber überflüssige Botschaften sondern nur noch durch angemessen große Konsulate wahrgenommen.
cd) Innenministerium wirkt nur noch als Sicherheitsministerium; die sinnvolle Sportförderung wird Aufgabe des Gesundheitsministeriums.
ce) Parteienfinanzierung wird deutlich zurückgefahren. - Weniger Abgeordnete. - Mitarbeiterunterstützung nur im Parlamentsbüro. - Abgeordnetenbezüge nur in angemessen aufgerundeter Höhe des vorher zuletzt erzielten Berufseinkommens. - Keine Wahlkampfkostenerstattung mehr; der Staat finanziert vor Wahlen Verbreitung gleichgroßer Verlautbarungen aller kandidierenden Parteien.
Wesentliche Steuersenkungen sind also möglich !
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Warum „man“ nicht gern Steuern zahlt
oder
Die Notwendigkeit einer neuen Steuerphilosophie
Der Staat ist ein gemeinnütziger Verein. Er erstellt und bietet Leistungen an zu Gunsten seiner Mitglieder, der Bürger. Um die Herstellungskosten der von ihm angebotenen Leistungen bezahlen zu können, benötigt der Staat Geld. Dieses Geld kann er durch Überschüsse bei nicht zu seinem eigentlichen Leistungsangebot zählenden Geschäften erwirtschaften und, das ist auch hauptsächlich so, von seinen Mitgliedern Gebühren für spezielle einzelne Leistungen und Steuern für das darüber hinaus gehende allgemeine Leistungsangebot fordern.
Dieses Prinzip versteht jeder Mensch und akzeptiert so gut wie jeder Mensch.
Es wäre nun schön weil einfach, wenn der Staat seine Erstellungskosten vollständig mit hier angesprochenen speziellen Einzelleistungen zuzurechnenden Gebühren decken würde. Es muß hier aber nicht erörtert werden, daß und warum das unmöglich ist.
Allerdings ist es dann sehr wünschenswert weil gerecht, daß der Staat jedenfalls tatsächlich so viel Leistungen über Gebühren finanziert, wie dies möglich ist. Denn es ist eben gerechter, jeder zahlt sein Bier selber, als daß der Nachbar genötigt werden muß, es zu spendieren; nur einander sich freiwillig freihalten sollten Mitvereinsmitglieder dürfen.
Steuern sind nur die zweitbeste Lösung. Denn: Wenn jedes Bürger-Mitglied pauschal für die zu Gunsten aller Mitglieder entstandenen Gesamtkosten aufzukommen hat, wäre dann nur das „ideal“, wenn auch jedes Mitglied den gleichen Steuerbetrag abzuführen hätte. Und weniger “ideal“ ist ebenso, daß auch derjenige gleichviel Steuern zahlen muß, der unterschiedlich viel vom Gesamtleistungskuchen verzehrt. Wenngleich wiederum doch jeder Bürger von der Tatsache partizipiert, daß der Staat auch für ihn alle seine Leistungen vorhält – für den Fall, daß er sie in Anspruch nehmen möchte oder müßte.
Also dann „Kopfsteuer“ ? Für jedes Vereinsmitglied gleichhohe Steuern, für jeden Bürger ? - Antwort: Ja, im Prinzip ist die Kopfsteuer die beste „Steuerphilosophie“. Aber:
a)Zunächst einmal: Es bleibt noch Ungerechtigkeit übrig, wenn Kinder, also noch nicht zur Erwerbsarbeit befähigte Menschen, für den Lebensunterhalt anderer Menschen Steuern entrichten müßten, die jedenfalls später auf die dann erwachsenen Kinder lebenswichtig angewiesen sind. Also müßten Kinder von der „Kopfsteuer“ freigestellt sein.
Alle ? - Nein, nur die ersten drei oder vier, weil die ja den Erhalt der Menschenfolge sicherstellen müssen. Falls mehr als vier Kinder, dann würden Steuerzahler auch die „überflüssigen“ Kinder finanzieren.
b) Dann dürften Kinder nur so lange steuerbefreit bleiben, wie sie noch nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt und für die Beteiligung an der Erstellung des Gemeinsamen arbeiten können, also, sagen wir, höchstens bis zum 20. Lebensjahr. – Vielleicht sollte außerdem bis zum 25. Lebensjahr ein Nachlaß gewährt werden, weil noch heranwachsende Geringverdiener immerhin später für die „Alten“ sorgen müssen.
c) Invalide Menschen wären aus der Sozialfürsorge zu finanzieren, und zwar so ausreichend, daß sie aus dieser Finanzierung Steuern abführen können.
Folgende Argumente gegen eine im Prinzip gerechte „Kopfsteuer“ müssen aus der Welt geschafft werden. - So:
d) Der Staat darf „Vereinsmitgliederbeiträge“, also Steuereinnahmen im Prinzip nur für Leistungen einsetzen, bei denen weitestgehend fast alle Bürger das Gefühl haben können, daß sie auch zu ihrem persönlichen Nutzen oder Vorteil erstellt werden – jedenfalls mit ihrer inneren Zustimmung. Solange Bürger empfinden, dieses oder jenes staatliche „Projekt“ diente nicht auch ihnen, werden sie es für legitim, also in ihrem Inneren gerechtfertigt halten, sich zumindest der Mitfinanzierung dieser Projekte in gefühltem Ausmaß – durch eine sogenannte Steuerhinterziehung – zu entziehen. - Hier gilt es, nachzudenken:
Speziell problematisch sind hier Leistungsbereiche wie „Sicherheit“ – innere und äußere -, „Soziale und fördernde wirtschaftliche Dienste“ – im eigenen Land und außerhalb -, „Verkehrswesen“ und „Aufwand zur Repräsentation“. Hier muß sich der Staat um die öffentlich bekundete und auch innere Akzeptanz weitgehend aller Bürger bemühen. Gegebenenfalls über Volksabstimmungen.
e) Der Staat muß außerordentlich bei dem Aufwand einsparen, den er gewissermaßen „innerbetrieblich“ – sich selbst – leistet. Das heißt: Er muß sich enorm „verschlanken“. Was möglich ist. In fast allen Bereichen. - In der Administration; es kann auf ganze Ministerien und auf viel repräsentativen Aufwand verzichtet werden, ohne daß das auch für die Bürger einen Verzicht bedeutet. - In der legislativen Politik; die Zahl der Parlamente kann um die Bezirksgremien verringert, die Zahl der Abgeordneten meistens rapide gekürzt, deren persönliche finanzielle Ausstattung sowie die deren Parteien in jeder Beziehung sehr relevant zurückgefahren werden. – Da können leicht jährlich zig Milliarden gespart werden.
Die entscheidende Hürde vor dem erstrebenswerten Ziel „Kopfsteuer“, die überwunden werden muß:
f) Die Einführung einer „Kopfsteuer“ wäre unter den heute jedenfalls in Deutschland gegebenen Verhältnissen und Bedingungen zunächst ungerecht, da dann die „Reichen“ weniger und die „Armen“ mehr Einkommensteuern zahlen müßten. Wobei in diesem Zusammenhang davon ausgegangen werden sollte, daß arbeitsunfähige beziehungsweise entsprechend eingeschränkte Menschen von einer Sozialversicherung, wie sie sowieso geschaffen werden muß, ein so hinreichendes Einkommen zur Verfügung gestellt werden wird, daß sie dann nicht mehr als „arm“ zu gelten haben. Und Menschen, die nicht oder weniger arbeiten mögen, weil sie von einem bescheideneren Einkommen zu leben freiwillig hinnehmen, auch nicht als „arm“ einzustufen sind, weil sie eben nur bescheiden sind, und daß dieser Personenkreis dann im Prinzip als voll steuerpflichtig einzuschätzen wäre.
Vor Einführung der „Kopfsteuer“ müssen vielmehr unbedingt die Menschen entsprechend beachtet, das heißt im Prinzip einkommensmäßig hinreichend gleichgestellt werden, die zwar mit vollem Einsatz arbeiten können und voll zu arbeiten bereit sind, trotzdem aber derzeit unabdingbar, von ihnen nicht vermeidbar, weniger verdienen als andere, verdienen müssen, nur verdienen können. Aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten haben und die nicht in ihrer Person begründet sind. Diesen Menschen müssen absolut die gleichen Einkommenschancen verschafft und für die Zukunft gesichert werden wie den sogenannten Höherverdienern.
Es ist im Rahmen dieses Briefes raummäßig nicht möglich, es detailliert, für jedermann voll einsichtig und überzeugend darzulegen, aber andere Papiere liegen bereit, die jeden Zweifel überwinden werden an der Tatsache, daß sich in einer stabilen und dauerhaften Vollbeschäftigungswirtschaft das Einkommensniveau innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens weitestgehend nivelliert. Zu Beginn Niedriglöhner verdienen da kontinuierlich mehr und bisherige Spitzenverdiener niemals beklagenswert weniger. So ist für jedermann die gleiche Fähigkeit zur Zahlung der „Kopfsteuer“ zu gewährleisten.
Hier wird mitnichten eine Gleichmacherei versprochen. Natürlich muß nicht jedermann seine reale Chance zu im Prinzip gleichhohem Einkommen auch für sich tatsächlich nutzen. Jeder kann weniger oder leichter arbeiten, einen Liebhaberjob ausüben, irgendwo freiwillig genußvoll in einem landschaftlichen Paradies arbeiten mögen; wo allerdings das entsprechende Leistungsangebot weniger gefragt ist und der Lohn dementsprechend niedriger ausfällt. Die entsprechende Menschgruppe ist dann nicht arm sondern – wie schon beurteilt – bescheidener. Und muß und kann dann schon auch die „Kopfsteuer“ aufbringen. Solche Menschen bezahlen mit einem Teil der „Kopfsteuer“ freiwillig andere Formen von vorteilhafter Lebensqualität.
Nur ein Satz, der Zweiflern ermöglichen soll zu glauben: Will jemand bestreiten, daß es kein Naturgesetzt ist, daß ein Wirtschaftsbos 20 mal mehr „verdient“ als seine Stabsmitarbeiter. Daß ein Geselle nur ¼ des Einkommens erzielen kann, das der Meister erreicht – sehen wir von dem Unternehmer-Bonus des Meisters hier einmal ab. In einer Vollbeschäftigungswirtschaft herrscht Konkurrenz, und wirkliche Konkurrenz schafft Chancen- und hinreichende Einkommensgleichheit. –Zum Mutmachen: Vorstandsvorsitzende sind oft nicht deswegen berühmt, weil sie gut sind, sondern eher „gut“, gelten als gut, weil sie berühmt sind. Darum bemühen sich diese Erfolgreichen ja so sehr um Public Relation.
In diesem Zusammenhang verdient Folgendes Aufmerksamkeit:
Wenn der Staat von denjenigen seiner Mitglieder, die höhere Arbeitseinkommen erzielen - Arbeiter, Angestellte und Unternehmer -, höhere Steuern einzieht als von solchen mit geringerem Ein kommen, indem er einmal von dem dann jeweils höheren Einkommen einen Steuerprozentsatz beansprucht und darüber hinaus noch den Prozentsatz mit dem jeweiligen Einkommen steigen läßt, dann verfährt der Staat zwar - verständlicherweise - so, weil er möglichst viel Staatseinahmen erzielen möchte; aber er wird gegebenenfalls doch nicht leugnen können, daß das entsprechende Vorgehen im Grunde und vielleicht meistens absolut ungerecht ist. Immer dann ungerecht, wenn der Mehrverdiener diesen Mehrverdienst einwandfrei zurecht kassiert, weil er auch mehr wie länger gearbeitet hat – Überstunden geleistet – oder effizienter, ertragreicher, weil professioneller.
Unrecht geschieht da nicht, weil nach diesem Verfahren Geringverdiener, die von sich aus tatsächlich unabdingbar nur eingeschränkt leistungsfähig sind, bevorzugt werden – für die soll schon die Gemeinschaft Steuern – jedenfalls mit- - bezahlen. Ungerecht ist aber, wenn Fleißige schlaue Bequemen subventionieren müssen – wobei schlaubequemsein keineswegs als an sich unredlich diskriminiert werden darf, nur: „Bequemlichkeit pflügt keinen Acker“.
Und warum tendiert der Staat dann nicht wenigstens in Richtung auf die im Prinzip gerechte „Kopfsteuer“ ? – Antwort: Weil unser Einkommensgefüge im Großen und Ganzen prinzipiell ungerecht ist, weil Großverdiener viel zu oft, gemessen an ihren tatsächlichen wesentlichen Leistungen, zu viel mehr verdienen als der bei weitem nicht meistens weniger fleißige und weniger qualifizierte Geringverdiener. Zwar sind die „unrechtmäßigen“ Zuvielverdiener nicht Gauner und Räuber, ihr höheres Einkommen ist legal; aber illegitim, weil unser derzeitiges Wirtschaftssystem die Ungerechtigkeit systemimmanent erzeugt, zukorrumpiert. Der Zuvielverdiener kann sich gar nicht wehren, es sei denn, er wolle sich als Dummkopf outen. – Und deshalb steuert der Staat den illegitimen Zugroßverdienern ihr Zuvieleinkommen möglichst weitgehend wieder weg.
Ausgleichende Gerechtigkeit. - Seien wir aber ehrlich: Viel zu wenig ausgleichend; denn nur in einer Vollbeschäftigungswirtschaft kann und wird sich ein gerechtes Lohngefüge entwickeln. Dort ist dann auch die „Kopfsteuer“ nicht mehr ungerecht.
Da können wir gewiß sein:Eine bessere und legitime Steuerphilosophie – aber erst die -, ermöglicht unter anderem durch Vollbeschäftigung, macht die Staatsbürger zu redlichen Steuerbürgern. Denn die Menschen fühlen und wissen schon, daß der Staat das Geld unabdingbar bekommen muß, das er für sie so einsetzen soll – und zwar so, wie sie es möchten.
Solange wir diese bessere Steuerphilosophie nicht haben, wird das bisherige Räuber-und- Schandie-Spiel weitergehen, wird „gespart“, vermieden, hinterzogen und betrogen, gemahnt, gefangen, bestraft, gelogen und geheuchelt werden. Und auf beiden Seiten immer raffinierter. Und die Menschen werden immer mehr zu Zynikern, die nichts mehr glauben, niemandem vertrauen – und damit auch an sich selbst immer weniger glauben, sich selbst immer weniger vertrauen. – Der niedliche Schlager „Wir sind alle kleine Steuerbetrügerlein … ‘s war immer so, ‘s war immer so …“ ist ein trauriger Singsang. – Und eine traurige Wahrheit lautet tatsächlich, wenn auch öffentlich immer geleugnet: Alle Menschen heute sind Möchtegern-Steuerhinterzieher. Sie warten auf ihre entsprechende ungefährliche Chance. Und vertreiben sich inzwischen ihre Wartezeit bei der Jagd auf die anderen, die vor ihnen „dran sind“.
PS.: Zu ein er besseren Steuerphilosophie gehört noch weit mehr als das hier angeführte. – Nur einige wesentliche Beispiele:
a)Die Umsatz-/Mehrwertsteuer gehört abgeschafft. - Sie ist extrem ungerecht, belastet die „Armen“ im Prinzip mehr als die „Reichen“, ist die Chance für sogenannte Steuerbetrüger und ist irre verwaltungsaufwendig, geradezu grotesk verwaltungsaufwendig.
b) Die Erbschafts- und Schenkungssteuer gehört abgeschafft. - Wie kann „man“ innerlich akzeptieren, daß Werte, die redlich erworben und versteuert wurden, noch einmal versteuert werden sollen, wenn „man“ sie etwa ihn seinen Kindern zu deren Lebensfreude und Lebenssicherheit darreicht ?
c) Die Kapitalertragssteuer und die Vermögenssteuer – ebenfalls. – „Man“ kann - unterstellt einmal: redlich – Erworbenes verprassen, vergeuden und zu unguten Zwecken verbrauchen – eventuell Krieg sponsern, und man kann es zusammenhalten. – Kein Mensch hält es da für legitim, daß ein bewahrtes Vermögen, Kapital, das man persönlich erworben hat, zu Gunsten anderer weggesteuert wird. – Außerdem hemmt es die konjunkturfördernde Kapitalbildung und verzögert die Geldumlaufgeschwindigkeit, verringert damit die Menge der marktaktiven Kaufkraft; nicht in Erwartung von „Kapitalerträgen“ zurückgelegtes Geld wird gegebenenfalls nicht bei der Sparkasse gespart, das heißt dann: indirekt investiert, sondern zu Hause eingesperrt, gehortet.
d) Und die KfZ-Steuer ebenfalls. – Nein, darauf gibt es keine vernünftige Antwort. Also: Warum soll man für ein Auto in der Garage KfZ-Steuern zahlen, während ein draußen gegebenenfalls Platz-, Rohöl und Reinluft erbrauchendes Fahrzeug jedenfalls indirekt deshalb weniger Mineralölsteuern kostet ?
Doch: Eine neue Steuerphilosophie ist nötig –
damit „man“ danach gern Steuern zahlt.
Widersprechen unsere Steuern der Natur des Menschen ?
Bevor hier schließlich ja gesagt werden soll, ist selbstverständlich einzuräumen, daß es die Natur des Menschen tatsächlich gar nicht gibt, daß vielmehr jeder Mensch seine eigene persönliche Natur besitzt. Und ebenso muss in diesem Zusammenhang beachtet werden, daß die entsprechenden Verhältnisse auf der Welt immerzu - da und dort - unterschiedlich waren und sind. Diese Verhältnisse haben sich überall fortlaufend geändert und werden sich auch weiterhin ändern.
Im Anschluß an diese Zugeständnisse muss dann allerdings umso bestimmter darauf hingewiesen werden, daß es Steuern immerhin keinesfalls „von Anfang an“ gab, daß Steuern vielmehr erst vor, menschheitsgeschichtlich gesehen, kurzer Zeit „eingeführt“ wurden. Den Menschen also ein bestimmtes Verhältnis zu den Steuern mitnichten in seinen Genen eingeprägt worden sein dürfte.
Die erstenvermeintlichen Steuern waren dementsprechend auch keine Steuern im heutigen Sinn. Die ersten Abgaben, die Menschen früher einmal an ihre Obrigkeiten zu zahlen verpflichtet und bereit waren, gemeint ist der sogenannte Zehnte o.ä., müssen im Vergleich zu den heutigen Steuern nur als quasi Opfergaben verstanden werden. Opfergaben, die man demütig dem Allmächtigen im Himmel, beziehungsweise dessen begnadetem Vertreter oder Repräsentanten auf Erden, darbot. Auf daß diese, über fast allem für die Menschen Wichtigem, ihre segnende wie schützende Hand halten mochten. Die Menschen erwarteten, erhofften lediglich ganz allgemein Gnade, aber sie meinten nie, über einen entsprechenden Anspruch zu verfügen. Daß der Himmel Regen schicken und der König Almosen spenden würde, daß konnte man fromm erbitten oder untertänigst erbetteln, niemals aber sicher erwarten oder gar einfordern.
Ansonsten gaben bisher und geben noch bis heute die Menschen auf Erden nur Gezieltes von ihrem Besitz her. An den Nachbarn, an den Händler, um dafür ihrerseits Angezieltes einzuhandeln, sofort oder jedenfalls gefühlt sicher morgen. – So auch in der Geldwirtschaft, in der gegen Hergabe einer selbstbestimmten Warenmenge durch Vermittlung des Geldes eine im Prinzip selbst ausgewählte Warenmenge subjektiv gleichen Wertes eingetauscht wurde und wird. Immer verfügt der Waren- oder Geldbesitzer im Prinzip frei über die Hergabe seines Eigentums. Dabei dann auch über den Zeitpunkt der Hergabe und schließlich auch insofern über dessen Verwendung, als daß er ja über das Ob der Hergabe frei entscheiden konnte und kann. Niemals wäre das Eigentum an einer Ware gegen ein nur allgemeines Versprechen preisgegeben worden, eines Versprechens etwa von der Art, die Ware werde schon im Interesse des Lieferanten verwendet, irgendeines Interesses, irgendwann, quasi gemäß den Entscheidungen des Warenübernehmers und so gut wie ohne Mitsprache des vorhergehenden Eigentümers. Selbst wenn der Vorher-Eigentümer den späteren über die Ware Entscheidungsberechtigten kennen würde oder gar selbst würde auswählen dürfen, würde der Vorher-Eigentümer sich im Prinzip meistens weigern und immer fragen: Warum der und warum entscheide ich nicht selbst ? – Antwort: Weil eigentlich jeder Mensch das Verfügungsrecht über ein von ihm selbst redlich erworbenes Gut als sein Naturrecht empfindet. Dagegen fast als seiner, in den Genen festgeschriebenen Natur widersprechend empfindet, wenn er etwas – im Prinzip unfreiwillig – hergeben muss, ohne dafür direkt und sicher und konkret auch wieder etwas Gleichwertiges seiner Wahl zu bekommen. Sei es lediglich ein Recht, ein konkretes Recht, gegebenenfalls dann nur ein konkretes Mitspracherecht.
So kann man nachvollziehen, wenn Menschen heute nicht gern Steuern zahlen. So gut wie alle Menschen nicht. Selbst wenn die Menschen heute selbstverständlich grundsätzlich akzeptieren, daß sie Steuern zu zahlen legal-gesetzlich verpflichtet sind, daß sie heutzutage vielleicht ein großes Unheil anrichten würden, verweigerten sie sich in großer Zahl der Steuer. Wenn die Menschen also hinnehmen, daß in der Satzung ihres „Vereins“, des Staates, dem sie freiwillig angehören und den sie vielleicht durchaus grundsätzlich schätzen und lieben, Steuern wie Mitgliedsbeiträge festgeschrieben sind, empfinden sie die Steuer dennoch als ein ihrer Natur zugefügtes Unrecht.
Und das nicht nur wegen der ihnen genommenen Verfügungsgewalt über ihr zuvor redlich erworbenes Eigentum. Nicht nur, weil der Staat heute im Prinzip Steuergelder einfach sammelt, um dann das Geld nach seinen Vorstellungen, zum Vorteil der Steuerzahler - versprochen, ausgibt. Dabei sagt er ihnen oft auch nicht nachträglich und für sie nachvollziehbar, wo und wie, oft hält er es vor ihnen sogar explizit geheim. Manchmal entscheidet der Staat zuerst einmal, für was und wie viel Geld er ausgeben zu müssen meint, zum Vorteil seiner Steuerzahler – versprochen und erhöht dann seine Steuerforderungen entsprechend. Nein, nicht nur, weil der Bürger Steuerzahler kaum ein Mitentscheidungsrecht besitzt, beziehungsweise ein solches praktisch nicht wahrnehmen kann oder sich nicht traut, es wahrzunehmen, drückt er sich gern, versucht er, sich der Steuer zu entziehen, als Steuerhinterzieher. Nicht nur also, weil etwa im Norden des Landes etwas „Wichtiges“ gebaut wird, was dem Südländer als unwichtig erscheint; weil der Staat „Großes und Vieles“ für erforderlich hält, dagegen für manche Steuerzahler Bescheidenheit eine Tugend ist; weil sich steuerverwendende Politiker überall in der Welt allgemein, mit welcher Art Einsatz und Aufwand auch immer, zu viel und zu oft engagieren zu müssen meinen, dem Bürger dann aber „his home, his Castel“ ist. Und so weiter.
Vielmehr auch weil die Verteilung der Steuerlasten auf die Steuerbürger die Natur der Bürger geradezu bekämpft. Diese Verteilung heute ist zwar unbestreitbar legal und wohl auch überwiegend gut gemeint, aber sie widerspricht dennoch dem legitimen Interesse der Individuen. Die derzeit herrschende Steuerphilosophie basiert nämlich wesentlich auf dem „stillschweigenden Eingeständnis“ der Gesellschaft, daß die Einkommen der Bürger, hauptsächlich in ihrer Höhe, verbreitet nicht moralisch rechtmäßig erzielt würden und man deshalb über die Steuern einen gerechten Ausgleich vornehmen sollte.
Denn obwohl der Steuerpflichtige eigentlich nur in dem Maße – gerechterweise -Steuern zahlen zu sollen meint, wie er dafür Waren des Staates, dessen Leistungen also, geliefert bekommt. Dies heißt dann auch in dem Maße, wie er die Gesellschaft belastet, daß er gewissermaßen einen Preis zu zahlen, Gebühren zu entrichten hätte, wird dem Bürger heute stattdessen zu sehr einfach nur „genommen“, in dem Verhältnis, wie er Einkommen bezieht und Vermögen besitzt. Was dann vielleicht grundsätzlich gerade noch Akzeptanz bei den redlichen Einkommensbeziehern erfährt; was aber dann auf den latenten Widerwillen auch dieser Redlichen stößt, wenn die tatsächlich nur deswegen mehr belastet werden, weil sie – bildlich gesprochen – mehr geschwitzt haben und/oder weniger gefeiert und mehr gespart. Ein Bürger fühlt beispielsweise Missvergnügen, wenn er seinen Nachbarn bereits im Garten liegen sieht, wenn er selbst spät abends müde von seiner Arbeit nach Hause kommt. Wenn er dann „zur Strafe“ mehr Steuern zahlen muss als der gleichqualifizierte Nachbar. Auch wenn ein Spaziergänger unten auf der Erde vom Rathaus zur Kirche schlendert, während ein Artist die nämliche Distanz publikumsbegeisternd auf einem Seil hoch oben überquert. Für kein Geld würde er das machen, sagt sich dann der Mann am Boden, aber der Artist muss, weil er für seine Leistung viel verdient, mehr Steuern zahlen als er.
Und wie steht es um vielleicht zweifelhafte Viel“verdiener“ ? Da sich heutzutage schließlich so gut wie jeder Mensch zu den redlichen Einkommensbeziehern zu zählen geneigt ist und auch gemeinhin als unredlich bezeichnetes Verdienen meist völlig legal ist, gesetzentsprechend, ist auch deren innere Bereitschaft zum Steuerzahlen heute oft oder meist gering.
Gebühren und „Kopfsteuer“ ? Das Dilemma Steuerphobie kann theoretisch auf zwei Weisen überwunden oder gemildert werden, die allerdings eben nur mildern können (Gebühren) oder aufgrund der sonst in der Gesellschaft heute herrschenden „Rahmenbedingungen“ ,heute noch nicht gerecht praktikabel zu praktizieren sind (Kopfsteuer).
Gebühren - Grundsätzlich hilfreich wäre schon heute, wenn der Staat mehr als bisher seine Leistungen gegen Gebühren für diese verrechnen würde. Es mag unsozial wirken, es führt am Ende aber doch zu mehr Steuergerechtigkeit und zu mehr Gerechtigkeit an sich, so zu verfahren. Zwei Beispiele:
a)Kultur dürfte nicht mehr steuerfinanziert sondern von den „Nutzern“ per Gebühren bezahlt sein. Menschen, die heute noch Geringverdiener sind, würden zwar dann die, für sie, Luxuskultur nicht konsumieren können, das aber würde die „Luxuskultur“ mittelfristig in eine breitere „Breitenkultur“ umwandeln, an der dann wieder auch, zunächst noch „ärmere Schichten“ teilhaben können. Was nützt eine „Spitzenkultur“, wenn diese nur selten, in Ausnahmefällen auch von Beziehern kleiner Einkommen bezahlt werden kann ? Breitenkultur entwickelt sich unter durchaus realisierbaren besseren wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, mit der Zeit quasi automatisch, qualitativ wieder „nach oben“.
b) Im Prinzip das gesamte Verkehrswesen müsste per Gebühren von den Nutzern bezahlt werden. Und zwar eindeutig offensichtlich. Das heißt: Eisenbahn und Autostraßen wären komplett über nicht subventionierte Fahrberechtigungen, Fahrkarten also, beziehungsweise durch vom TÜV ermittelte Straßenbenutzungsgebühren per gefahrene km zu finanzieren. Kilometer-Sätze, gestaffelt nach dem Grad der Belastung der Straßen durch einen jeweiligen Kfz-Typ. Jährliche, eventuell bevorschusste Zahlungen an die Finanzbehörde. Maut und Mineralsteuern werden abgeschafft. Für ausländische Fahrzeuge wäre eine gerechte Vereinbarung mit den entsprechenden Staaten zu treffen.
Die Beispiele a) und b) setzen selbstverständlich eine Vollbeschäftigungswirtschaft voraus. Erst in einer solchen wären Härten dieser konsequenten Steuerpolitik nicht mehr zu befürchten. Zu Beginn könnten sie noch durch vorübergehend, an zu hart Betroffenen, zahlende Kompensationsvergütungen, -begünstigungen ausgeglichen werden. In einer Vollbeschäftigungswirtschaft gibt es keine ungerechterweise zu niedrigen Einkommen mehr. Wer dann weite Wege zum Arbeitsplatz per Kfz zurücklegen muss, bei dem verlegt entweder der Arbeitgeber sein Unternehmen näher zum Wohnort seiner Leute oder er zahlt seinen Mitarbeitern Entfernungszuschüsse in den Lohn hinein oder Mitarbeiter nehmen die höheren Fahrkosten freiwillig in Kauf, weil sie freiwillig und gern explizit an dem entfernten Arbeitsplatz tätig sein und bleiben möchten.
„Kopfsteuer“ - Nicht im engeren Sinne kriminelle Bürger, drücken sich niemals grundsätzlich davor, den allen gehörenden Staat für dessen Leistungen zu bezahlen. Sie verweigern ja auch dem Bäcker nicht den Lohn für gelieferte Semmeln. Aber der Bürger muss das Gefühl haben, vom Staat auch die „Ware“ zu bekommen. Im Großen und Ganzen, die Ware, die er benötigt oder sich wünscht und die er jedenfalls indirekt auch bestellt hat. Zudem muss er wahrnehmen, daß der Staat den Preis den der Bürger zahlt, also die Staatseinnahmen, nicht durch irgendein Fenster hinauswirft. Die staatliche Ausgabenkalkulation muss also für ihn transparent und nachvollziehbar sein. – Und selbstverständlich muss Belastungsgerechtigkeit herrschen.
Wenn sich nun der Staat nicht umfassend per Gebühren finanzieren kann wäre an sich eine Kopfsteuer die belastungsgerechte Lösung. Jeder Bürger zahlte dann einen gleich hohen Anteil an den, nicht über Gebühren wieder hereinholbaren Staatsausgaben. Für nicht oder noch nicht erwerbsfähige Bürger, also Bürger ohne Einkommen, gäbe es dann eine Sozialregelung.
Eine im Prinzip gerechte Kopfsteuer ist denn auch grundsätzlich machbar. Aber sie ist solange ungerecht, wie nicht auch Einkommensgerechtigkeit gegeben ist. Würde der Staat sich heute über eine Kopfsteuer und nicht über einkommens- und vermögensgestaffelte Einkommenssteuern finanzieren, stiegen die Einkommenssteuern für die Bezieher niedriger, heute noch niedriger Einkommen auf eine für diese unerträglich Höhe. Der Staat staffelt die Steuersätze weil er, wie schon erwähnt, insgesamt davon ausgeht, daß bei seinen Bürgern die Einkommenshöhe und die Höhe der Vermögen nur relativ gerecht ausfällt. Deshalb ist eine im Prinzip unbedingt wünschenswerte Kopfsteuer nur in einer Vollbeschäftigungswirtschaft politisch realisierbar, in einer Vollbeschäftigungswirtschaft, die im Laufe der Zeit automatisch zu einer Einkommens- und Vermögensgerechtigkeit führt. Es soll hier noch einmal bekräftigt werden die Feststellung, daß eine Vollbeschäftigungswirtschaft relativ kurzfristig durch eine entsprechende Konjunktur- das heißt Währungspolitik erreichbar ist.
Der ungerechte Unsinn Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuerhinterziehungen stehen zwar nicht so deutlich wie Einkommens- und Vermögenssteuer“einsparungen“ im Focus des öffentlichen Interesse, sie sind aber eine für den Staat negativ relevante Methode der Bürger und ihrer Unternehmen, sich eine indirekte Einnahmequelle zu erschließen. Bezieher niedriger Einkommen müssen einen im Durchschnitt niedrigeren Prozentanteil ihrer Einnahmen als Mehrwertsteuer abführen als „Besserverdiener“. Deshalb ist es angemessen, diese Mehrwertsteuer komplett abzuschaffen. Die Mehrwertsteuer praktiziert übrigens zudem ein geradezu bizarres Abrechnungssystem.
Seine Einnahmen erzielt der Staat dann also über Gebühren, insoweit das abrechnungstechnisch geht und über die Einkommensteuer, die am Ende eine Kopfsteuer werden sollte. Die KFZ-km-Steuer ist in diesem Zusammenhang praktisch eine Gebühr für den Straßenverbrauch. Andere Steuern sind eigentlich Strafgelder (Tabak-, Alkoholsteuer etc.) oder Entwendung von Privatvermögen (Erbschafts-, Kapitalertrags-, Vergnügungs-, Luxussteuer etc.). Da werden Menschen, die, davon muss man bis zu Beweis des Gegenteils ausgehen, viel redlich gearbeitet und entsprechend redlich viel verdient und danach gespart haben, um die Früchte ihres redlichen Verhaltens gebracht. Es soll hier zwar nicht unbeachtet behandelt werden, daß der Staat Geld zum Wohl seiner Bürger benötigt, aber vor dem Grundgesetzt sind alle Bürger gleich, so daß man nicht den fleißigen und später vererbenden Sparer schädigen und den unbedenklichen Luftikus schonen darf. Ansonsten hält es der Bürger für legitim, daß er sich via „Steuerhinterziehungen“ seine persönliche ausgleichende Gerechtigkeit er … .
Entsprechendes hält er für sein Naturrecht. Eine ihn dagegen schädigende Steuerpolitik des Staates empfindet er als unnatürlich, das heißt: als der menschlichen Natur entgegengestellt.