Der Streik - eine ärgerliche Absurdität - und die gesunde Alternative
Grundsätzliches
Wir Deutschen leben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. – In einem solchen darf jeder Mensch – will man den Begriff Freiheit ernsthaft definieren – so viel nicht-arbeiten, wie er mag und will. Dort wo man mehr arbeiten muß, unfreiwillig, herrscht nicht Freiheit sondern Zwangsarbeit. - Der freie Mensch darf also nur so viel arbeiten „müssen“, wie er selbst – in eigener Entscheidung - arbeiten will, muß selbst entscheiden dürfen, ob er überhaupt arbeitet, wie viel, wie lange; ob er unterbricht, streikt oder irgendwann zu arbeiten aufhört.
Selbstverständlich befreit auch ein freiheitlicher Rechtsstaatseine Bürger nicht davon, freiwillig eingegangene Verpflichtungen auch zu erfüllen. Hat also jemand sich freiwillig verpflichtet, das Ergebnis einer Arbeitsleitsung zu liefern, so muß er Schadenersatz leisten, wenn er die Verpflichtung nicht erfüllt, weil er nicht mehr arbeiten möchte.
Und – beispielsweise - auch ein Herzchirurg darf sich nicht der Durchführung einer lebensrettenden Operation verweigern, indem er sich auf ein Recht zur Nicht-Arbeit beruft, gegebenenfalls also streikt.
Zur Bilanz eines Streiks
Verdient ein unselbständiger Erwerbstätiger – der Einfachheit halber gerundete – 1000 Euro im Monat, kann es so auskommen, daß er im Falle einer – legitimen - streikenden Arbeitsverweigerung nur 600 Euro als Streikgeld erhält, also 400 Euro Mindereinnahmen zu verzeichnen hat. Gewinnt er dann durch den Streik eine Lohnerhöhung von 3 Prozent, also von 30 Euro pro Monat, muß er mehr als ein Jahr lang 30 Euro mehr verdienen, bis sich seine Investition amortisiert hat.
Abgesehen von dem Einnahmeausfall, den ein Streik dem bestreikten Unternehmen bringt, verursacht er für nicht unmittelbar involvierte Dritte gegebenenfalls einen in Milliarden zu bemessenden finanziellen, sonstigen materiellen und immateriellen Schaden, der nicht nachträglich wieder hereingeholt oder von anderer Seite entschädigt werden kann.
Welche Feststellung nicht besagen soll, daß Streikende auf Dritte Rücksicht nehmen müssen. Streikende haben das Recht, gegebenenfalls nur ihre eigenen Interessen wahrzunehmen; und Dritte würden gegebenenfalls auch nicht „rücksichtsvoller“ handeln.
Die gesunde Alternative
In einer Vollbeschäftigungswirtschaft, in einer Zeit von Vollbeschäftigung ohne jeden unfreiwillig Arbeitslosen, der noch einen Arbeitsplatz sucht und nicht findet, in einer solchen Zeit wird niemals gestreikt, weil da an einem Streik kein Interesse besteht, weil ein Streik da unnötig ist.
Eine Vollbeschäftigungswirtschaft ist relativ leicht zu erreichen und zu erhalten – in Freiheit und ohne schädliche Nebenwirkungen. Denn Vollbeschäftigung ist kein Wunder sondern das Ergebnis entsprechenden richtigen politischen Handelns. So wie Arbeitslosigkeit kein Naturereignis, nicht die Folge sogenannter Höherer Gewalt ist.
Denn Arbeit ist eigentlich immer ausreichend da für alle Menschen, die arbeiten wollen. Eigentlich. Die Tatsache, daß Menschen arbeiten wollen, beweist geradezu das Vorhandensein von entsprechend viel Arbeit. Menschen wollen ja arbeiten, um Geld zu verdienen – Geld mit dem sie entsprechend viel Produkte von Arbeit erwerben möchten, wollen, müssen. Die Menschen wollen – in der Summe – das Ergebnis ihrer eigenen Arbeit kaufen; und wollen durch Arbeit erstellen, was sie – in der Summe – erwerben möchten.
Voraussetzung dafür, daß die Menschen so viel arbeiten können, wie sie dann – in der Summe - Produkte ihrer eigenen Arbeit käuflich erwerben können, ist, daß immerzu genügend Geld auf dem Markt kaufaktiv zur Verfügung steht, um den erforderlichen Umsatz betreiben zu können. – Die zuständige Notenbank muß deshalb lediglich kontinuierlich der Käuferseite des Marktes, also den Konsumenten – da natürlich auch den „Konsumenten“ von Investitionsgütern – genügend Geld direkt zuleiten. Dazu bedarf es nur einer einfachen Prozedur, die an anderer Stelle erklärt werden muß.
Daß – umweltpolitisch und hinreichend ressourcensparsam – vernünftig produziert wird; kann immer ordnungspolitisch gesichert werden.
Ist jemand in einer Vollbeschäftigungswirtschaft mit seiner Arbeit oder seinem Arbeitsplatz nicht zufrieden – aus welchem Grund auch immer -, dann streikt er nicht sondern zeigt Interesse, seinen Arbeitsplatz hin zu einem als besser eingeschätzten zu wechseln, was dann ja immer möglich ist
Der in unserem Fall nicht befriedigende Arbeitgeber wird sodann die von ihm gebotenen Arbeitsbedingungen entweder zu eigenen Lasten aufbessern oder, wenn sein Produkt auf dem Markt hinreichend gefragt ist, die unabwendbare Kostensteigerung an die Käufer seiner Ware weitergeben.
Selbst wenn ein ausscheidender Mitarbeiter aus Gründen, die der Arbeitgeber gar nicht verbessern kann, kündigt, wird der Unternehmer sich bemühen, den Arbeitsplatz attraktiver zu machen, damit ein Nachfolger zu gewinnen möglich ist. Sollten die Kosten allerdings so hoch ansteigen, daß sie der Unternehmer nicht aus seinem Unternehmerertrag und nicht durch Preiserhöhungen zu finanzieren vermag, ist das ein Zeichen dafür, daß das hier in Betracht genommene Produkt auf dem Markt letztlich nicht – mehr – genug Interesse findet. Sollte es dann doch irgendwann – wieder – gefragt sein, werden Kunden auch den durch die Lohnkosten mitbestimmen Preis zu zahlen bereit sein.
Das zum Thema: „Die gesunde Alternative zum ärgerlich absurden Streik“.
Streiken -Frechheit oder Notwendigkeit ?
1)Frechheit ?
Nein, absolut nein - eine Frechheit stellt das Streiken auch dann nicht dar, wenn die Folgen einer solchen „Arbeitsniederlegung“ für die nicht unmittelbar Beteiligten sehr unangenehm ausfallen. Die Streikenden müssen und dürfen, die Schwierigkeiten, die sie verursachen, als Kollateralschaden ihres von ihnen als völlig legitimen, legalen sowieso, Bemühens um bessere Lebens-, Arbeitsbedingungen verstehen, als ihren Lebenskampf um zeitlich weniger Arbeit, weniger schwere Arbeit und – jedenfalls möglichst – reiche Entlohnung für ihre Arbeit. Einen Kampf, den entsprechend ihrer Natur, – fast - alle Menschen kämpfen – auch die sogenannten Arbeitgeber – die ja eigentlich die Arbeitnehmer sind; ihre Arbeit(sleistung) geben, das tun doch wirklich die vom Unternehmer eingesetzten Arbeiter. Der reichliche Lohn für ihre Arbeit, um den die „arbeitnehmenden Arbeitgeber“, gemeint sind also die Unternehmer, sich bemühen, ist die von ihnen mit Fleiß und Geschick erarbeitete Differenz zwischen möglichst hohen Einnahmen und – so strebt jeder Mensch – den Kosten, die sie möglichst niedrig halten möchten. Dann konsequenterweise auch die Kosten, die ihre Subunternehmer, die nur so genannten Arbeitnehmer verursachen. Denn die Lohnkosten sind schließlich, volkswirtschaftlich gesehen, der Preis für eine Ware, genannt Leistung, einer Ware „Vormaterial“ zur Erstellung eines Endproduktes. Einer unentbehrlichen und uns Menschen verständlicherweise und zurecht immer „heiligen“, weil nicht produzierbaren sondern den Menschen von der Schöpfung geschenkten Ware, dabei aber immer – volkswirtschaftlich gesehen – eben einer Ware.
2) Aber eine Notwendigkeit ?
Also keine Frechheit. – Aber eine Notwendigkeit ? - Diese Frage ist wichtig, nicht nur wegen der Rechtfertigung der „Kollateralschäden“ sondern auch wegen der Rechtfertigung der Belastung, die ein Streik für die Streikenden selbst bedeutet. Wenn nicht der Erfolg eines Streikes hinreichend groß ist oder jedenfalls die Not, aus dem heraus man sich zu einem solchen Kampf entschließt, kann ein Streik zu einem Schildbürgerstreich werden. Immerhin muß eine schließlich erreichte Lohnerhöhung einen beträchtlichen vorausgegangen Verdienstausfall in einem überzeugenden Ausmaß ausgleichen.
Aber man sollte davon ausgehen, daß die schon wünschenswerte Notwendigkeit jedenfalls darin besteht, daß Streikende bis heute fast nur über einen Streik ihre Arbeitsbedingungen verbessern können. Arbeitgeber bieten ja keine Lohnerhöhung geradezu an und reagieren auf „Anfragen“ verständlicherweise auch nur zögerlich. Da geht es den – also sagen wir:- Arbeitnehmern dann, nachvollziehbarerweise, oft auch um Selbstachtung, Selbstwertgefühl, da man sich ohne den vielleicht nur durch den Streik zu erzielenden Erfolg hilflos ausgeliefert fühlen dürfte. Besser wäre es, es ginge auch ohne Streik. Besser für die Kollateralgeschädigten, für die nicht zum Streiken Gezwungenen und – für einen Teil – der Unternehmen. Der andere Teil hat sowieso Überkapazitäten und kann deshalb einfach nach dem Streik nacharbeiten, aufholen lassen.
3) Es geht auch ohne Streik
Allerdings: Es geht tatsächlich auch ohne Streik !
Bei einer im Land, im Währungsgebiet gegebenen Vollbeschäftigung ergeben sich gerechte und, schließlich allseits akzeptierte Arbeits-/Lohnvereinbarungen quasi automatisch. Und in der Vollbeschäftigungswirtschaft, die keine Utopie sondern eine realistische Möglichkeit ist, stellt sich die entsprechende Situation und Entwicklung so dar:
a)Eine Gruppe von Menschen, ein ganzes Volk, ein Staatsvolk möchte, will oder muß – fortlaufend - eine Summe von Gütern, Sachgütern und Dienstleistungen, konsumieren. Eine Summe, wie die sich auch immer zusammensetzt.
b) Um diese Summe kaufen zu können, benötigen die Menschen Geld.
c) An dieses Geld kommen sie - nur, in dem sie eine Summe Güter produzieren. (Sehen wir hier davon ab, daß man sich auch Geld schenken lassen oder Geld erschleichen, stehlen kann.)
d) Diese Summe kann in der Praxis nur produziert werden, wenn sie auch verkauft werden kann – gegen Geld. Denn mit dem Geld müssen die Produzierenden bezahlt werden – vom Vorstandsvorsitzenden bis zum Portier – und auch die Investoren, von denen das Vormaterial und die Produktionsmaschinen geliefert wurden.
e) Die alle werden mit dem Geld bezahlt, müssen mit dem Geld bezahlt werden. Als Mitglieder einer Gruppe, eines Volkes, eines Staatsvolkes, die alle konsumieren möchten … Siehe a). Wenn man die Summe der Güter ins Auge faßt, sieht man, daß die Summe der Produzierenden die Summe der von ihnen selbst produzierten Güter kauft, kaufen möchte, kaufen muß.
f) Zwischen der Summe der Güter, nach der Bedarf besteht, also um die kaufen zu können die Produzierenden per Arbeit produzieren, und die produzierbar ist, muß – verständlicherweise ? – ein Gleichgewicht herrschen.
g) Können dagegen mehr Güter produziert werden – technisch gesehen – und besteht auch nach mehr Gütern Bedarf – weshalb sonst wollen Arbeiter gegebenenfalls produzieren ? -, als gegen Geld verkauft und gekauft werden können, werden die sodann überproduzierenden Arbeiter in eine Erwerbslosigkeit „freigestellt“.
h) Herrscht auf dem sogenannten Arbeitsmarkt Arbeitslosigkeit, besser: Erwerbslosigkeit, können sich die Arbeitsbedingungen für die Produzierenden niemals so gerecht entwickeln, wie es sich diese wünschen, da sich immer Menschen – aus Not gegebenenfalls – zu einem Notlohn um eine Erwerbsbeschäftigung bewerben, die mit einem nur unter dem von den Produzierenden als gerecht empfunden Lohn bezahlt wird.
i) Die Differenz dann zwischen dem „Marktlohn“ und dem – gefühlt - „gerechteren Lohn“ verbleibt dem Unternehmer, der produzieren „läßt“. Diesem „Problem“ ist jedoch mit moralischen Forderungen und auch mit Mindestlohngesetzen niemals wirklich beizukommen. – Wollte ein Unternehmer „freiwillig“ „mehr“ zahlen, würden Arbeitsuchende sich entweder korrumpierend um den entsprechenden Job bemühen – auf welche Weise auch immer -, oder sie würden „freiillig“ aber tatsächlich mehr arbeiten als nötig oder der Unternehmer würde auf „Gewinne“ verzichten, die er – im Gegensatz zu einem Konkurrenten – dann nicht in eine Verbessrung seines auf dem Markt konkurrierenden Angebots investieren könnte. Auch dann zum Schaden der Mitarbeiter seines Unternehmens.
j) Wenn dagegen in einer Vollbeschäftigungswirtschaft im Prinzip rare Arbeitskräfte intensiv gesucht werden müssen, um sie gegebenenfalls von Null auf auszubilden, umzuschulen, fortzubilden, bieten Unternehmen so gute Bedingungen an – in jeder Beziehung –, wie kein Konkurrent bessere anbieten kann. So kommt es zu einem optimalen Angebotsniveau. Das Unternehmen geht mit seinem Angebot bis an die Grenze, nach der man Kosten nicht mehr über mögliche Einnahmen finanzieren kann. Würden auf dem Arbeitsmarkt höhere Löhne, kostenintensivere Arbeitsbedingungen verlangt, müßte das überfordere Unternehmen gegebenenfalls schließen, wenn die Arbeitnehmer nicht doch weitermachen und bescheidener abschließen wollen – weil die Gegend so schön oder die Tochter des Unternehmers so attraktiv ist. Aber ein solches Finale ist nur theoretisch denkbar. Da doch an dem hier angebotenen Produkt wahrscheinlicher ein Interesse besteht, auf das der Markt nicht verzichten mag, wird der Markt, unter der Drohung einer eventuellen Betriebsschließung, höhere Preise erlauben, so daß das involvierte Unternehmen höhere Löhne zu zahlen in den Stand versetzt wird.
k) Also, sogenannte Arbeitnehmer werden dann, wenn sie „mehr Moos brauchen“, nicht mehr streiken sondern sich nach einem „besseren“ Arbeitsplatz umsehen. Gibt es den, und schlechtere jedenfalls gibt es nicht, werden sie erklären: „Boss, ich brauch‘ …“. Und der Chef wird mehr geben, wenn er kann, oder nicht geben; und wenn das andere Angebot tatsächlich vorteilhafter wirkt, wird der Mitarbeiter wechseln – oder bleiben, wenn er es sich anders überlegt.
l) Vollbeschäftigung erreicht man dadurch, daß die Politik so viel Geld in Umlauf bringt, daß die Summe der Güter, nach der Bedarf besteht und die produktionstechnisch erstellbar ist, gegen Geld absetzbar ist. Wann dieses Ziel erreicht ist, bemerkt man daran, daß zur gegebenen Zeit alle Menschen so viel und so lange und ausschließlich in ihrem Interesse arbeiten können, einen entsprechenden Erwerbsarbeitsplatz finden können, die einen solchen Erwerbsarbeitsplatz suchen. Die Betonung liegt hier auf „alle“. Auch die also, die bislang gar keinen Job wirklich suchen, weil sie davon ausgehen, keinen finden zu können, oder sich vor Kritik fürchten, sie nähmen Mitmenschen die für diese lebensnotwendige Arbeit weg.
Fazit
Ein Arzt angesichts eines Schwerverletzten, ein Feuerwehrmann vor einem brennenden Haus, beide dürfen ihre Arbeit nicht verweigern, nur weil sie Wichtigeres zu tun hätten. Normale Berufstätige dagegen dürfen streiken. Sie haben grundsätzlich und im Prinzip das Recht, die Freiheit, zu arbeiten, wann sie arbeiten wollen.
Und notwendig zu streiken wird es so lange sein, wie es notwendig ist.